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Beschlussverfahren über Höhe von Betriebsratsvergütungen bei Daimler: Verkündungstermin am 25.10.2013
Datum: 16.10.2013
Die antragstellenden 6 Betriebsratsmitglieder des Werks 010 (Untertürkheim) der Daimler AG begehren mit einer Vielzahl von Anträgen im Wesentlichen die Feststellung der Unwirksamkeit von verschiedenen internen Berechnungsrahmen zur Betriebsratsvergütung sowie die Unterlassung der Zahlung von ihrer Ansicht nach überhöhter Vergütung an den Betriebsratsvorsitzenden und weitere Betriebsratsmitglieder. Sie sehen einen Verstoß gegen das Ehrenamtsprinzip des Betriebsverfassungsgesetzes. Beschlüsse des Betriebsrats, an denen zu Unrecht begünstigte Mitglieder mitgewirkt hätten, seien nichtig. Die Daimler AG und der Betriebsrat sind den Anträgen, die sie für unzulässig halten, entgegengetreten. Es fehle den Antragstellern mangels Betroffenheit in eigenen Rechten an der nötigen Antragsbefugnis und auch am Feststellungsinteresse. Die Betriebsratsmitglieder würden gesetzeskonform, dem Ehrenamtsprinzip entsprechend, vergütet. Die bestehenden Vergütungsrahmen für Betriebsräte seien lediglich Auslegungshilfen für die korrekte Bemessung der entsprechenden Vergütung.
Die Kammer hat nach Schluss der Anhörung einen Verkündungstermin auf den 25.10.2013, 9.00 Uhr, Saal 009 bestimmt.
(Az.: 29 BV 26/13)