Weitere 9 Urteile am 12.04.2011 in Sachen Allgaier

Datum: 13.04.2011

Kurzbeschreibung: 

Am 12.04.2011 wurden weitere 10 Kündigungsschutzverfahren - siehe vorhergehende Pressemitteilung - von Arbeitnehmern von Allgaier in Uhingen verhandelt. 9 Verfahren wurden durch Urteil entschieden: Auch diese Kündigungen waren unwirksam.

Sie verstoßen gegen die geltende tarifliche Beschäftigungssicherung. Gemäß einem Ergänzungstarifvertrag vom 2. Juni 2008 sind betriebsbedingte Kündigungen bis 31. Dezember 2012 (bzw. 31. Dezember 2013 für Arbeitnehmer der Abteilung APS) ausgeschlossen. Zwar wurde dieser Tarifvertrag im November 2010 außerordentlich gekündigt. Entgegen der Auffassung der Beklagten erweist sich die Kündigung des Tarifvertrages aber als unwirksam, weil in einem weiteren ungekündigten Tarifvertrag (Ergänzungstarifvertrag II vom 27. August 2009) eine Sonderkündigung des Ergänzungstarifvertrages vom 2. Juni 2008 in den Jahren 2009 und 2010 ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

In einem Fall erfolgte eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits.

Az. 16 Ca 9471/10 u.a.; die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

          

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