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Pressemitteilung Kündigungsschutzverfahren Fa. Behr GmbH & Co.KG (28 Ca 7360/10 u. a.)
Datum: 03.03.2011
Kurzbeschreibung:
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat heute die ersten neun Kündigungsschutzverfahren gegen die Fa. Behr GmbH & Co.KG aufgrund der Schließung von Werk 8 in Stuttgart-Feuerbach zum Jahresende 2010 verhandelt. Von der Schließung sind insgesamt 222 Arbeitsplätze betroffen.
Die Kläger der heute verhandelten Rechtsstreite begehren ihre Weiterbeschäftigung in anderen Betriebsstätten in Stuttgart-Feuerbach oder in den Werken in der Region Mühlacker. Dort hatte die Beklagte nur 38 Arbeitsplätze zu vergeben. Die Kläger wurden nicht berücksichtigt und haben lediglich Änderungsangebote in Neustadt an der Donau erhalten. Diese Betriebsstätte liegt etwa 250 km entfernt vom bisherigen Beschäftigungsbetrieb. Die Kläger, darunter auch Wahlbewerber und Mitglieder des Betriebsrats, rügen insbesondere die soziale Auswahl und halten das Weiterbeschäftigungsangebot in Neustadt an der Donau für unzumutbar. Der Betriebsrat hat den Änderungskündigungen aus diesen Gründen widersprochen.
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat heute noch keine Urteile gesprochen, sondern Termin zur Verkündung der Entscheidungen auf den 30. März 2011 anberaumt.