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Datum: 29.04.2026

Aktenzeichen: 11 Ca 6894/25

Im Namen des Volkes

Urteil


1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29.09.2025 nicht aufgelöst worden ist.


2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die Kündigung der Beklagten vom 05.11.2025 nicht aufgelöst werden wird.


3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/4, die Beklagte 3/4.

5. Der Streitwert wird auf 34.897,76 Euro festgesetzt.


6. Soweit nicht bereits von Gesetzes wegen statthaft, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.