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Datum: 18.03.2026
Aktenzeichen: 30 Ca 6399/24
Urteil
1. Der Einspruch der Beklagten vom 06.02.2025 gegen das Versäumnisurteil vom 20.12.2024 wird als unzulässig verworfen.
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 11.07.2025 sozial
ungerechtfertigt und unwirksam ist.
3. Es wird festgestellt, dass die Kündigung der variablen Vergütung/Provisionsvereinbarung mit Schreiben vom 11.07.2025 unwirksam
ist und diese zu unveränderten Bedingungen zu 600,00 € brutto monatlich fortbesteht.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Oktober 2024 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2024 zu bezahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für November 2024 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2024 zu bezahlen, sowie 600,00 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2024.
6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Dezember 2024 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2025 zu bezahlen, sowie 600,00 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2025.
7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Januar 2025 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2025 zu bezahlen.
8. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Februar 2025 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2025 zu bezahlen.
9. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für März 2025 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2025 zu bezahlen.
10. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für April 2025 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2025 zu bezahlen.
11. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Mai 2025 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2025 zu bezahlten.
12. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Juni 2025 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2025 zu bezahlen.
13. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Juli 2025 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2025 zu bezahlen.
14. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für August 2025 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu bezahlen.
15. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für September 2025 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu bezahlen.
16. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Oktober 2025 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu bezahlen.
17. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für November 2025 600,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2025 zu bezahlen.
18. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
19. Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
20. Der Streitwert wird auf 51.900,00 Euro festgesetzt.
21. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.