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Datum: 24.02.2026
Aktenzeichen: 12 Ca 810/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis bis zum 31.07.2025 fortbesteht; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 25.000,00 festgesetzt.