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Datum: 04.02.2026
Aktenzeichen: 29 Ca 5079/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten zu 1) im Schreiben vom 23.07.2025 zum 31.10.2025 nicht beendet wird.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten zu 1) im Schreiben vom 28.07.2025 zum 31.10.2025 nicht beendet wird.
3. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens die Klägerin in der Funktion als „Referentin Qualitätsmanagement“ weiter zu beschäftigen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
5. Der Streitwert wird auf 9.660,00 Euro festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.