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Datum: 02.12.2025
Aktenzeichen: 7 Ca 2026/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom
21.03.2025 nicht zum 30.09.2025, sondern erst mit Ablauf des 31.10.2025 endete.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Der Streitwert wird auf 15.118,14 EUR festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.