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Datum: 15.06.2026
Aktenzeichen: 9 Sa 100/25
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 5. Dezember 2025 - 10 Ca 87/25
wird zurückgewiesen.
II. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 5. Dezember 2025 - 10 Ca 87/25 wird
als unzulässig verworfen.
III. Hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz verbleibt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts. Die Kosten der
Berufung tragen die Beklagte zu 60,55 % und der Kläger zu 39,45 %.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.