Datum: 19.11.2024

Aktenzeichen: 15 TaBV 3/24

1. Auf die Beschwerde der zu 2 beteiligten Arbeitgeberin wird der Be-schluss des Arbeitsgerichts Ulm vom 29.01.2024 - 4 BV 6/22 - abgeändert. Die Anträge des zu 1 beteiligten Betriebsrats werden zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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