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Datum: 20.10.2026

Aktenzeichen: 11 TaBV 1/26

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kn. Radolfzell, vom 05.03.2026 – 7 BV 11/25 – wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.