Datum: 20.11.2024

Aktenzeichen: 10 TaBV 4/24

1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Freiburg vom 28. Februar 2024 - 11 BV 8/23 - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Der Beteiligten zu 2 wird aufgegeben, W. in den Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg vom 11. November 2021 einzugruppieren und die Zustimmung des Antragstellers zu dieser Eingruppierung zu beantragen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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