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Datum: 05.12.2025
Aktenzeichen: 10 Sa 50/25
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Lörrach - vom 13. Juni 2025 - 9 Ca
63/24 - abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38.224,84 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2024 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.462,83 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2024 zu bezahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Entscheidung über die Kosten erster Instanz bleibt dem Urteil im
Berufungsverfahren 10 Sa 76/25 vorbehalten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.