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Datum: 01.10.2026

Aktenzeichen: 17 Sa 16/26

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10.03.2026 - 21 Ca 3159/25 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.