Präsidentin des Arbeitsgerichts Freiburg, Dr. Barbara Kramer, zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht ernannt

Datum: 13.01.2009

Kurzbeschreibung: 

Foto von Frau Dr. Barbara Kramer

Zum 01.01.2009 wurde die Präsidentin des Arbeitsgerichts Freiburg, Dr. Barbara Kramer, zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht (Kammern Freiburg) ernannt.

Frau Dr. Kramer trat nach Studium, Referendarzeit und Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Konstanz am 01.12.1992 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes ein. Sie war zunächst beim Arbeitsgericht Stuttgart und ab dem 01.01.1994 beim Arbeitsgericht Freiburg tätig. Ab dem Jahr 2001 war Frau Dr. Kramer Mitglied der beim Landesarbeitsgericht gebildeten NSI-Kommission. Am 01.07.2002 wurde Frau Dr. Kramer zur Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts Freiburg ernannt. Zum 02.05.2003 erfolgte die Ernennung zur Präsidentin des Arbeitsgerichts Freiburg.

Im Jahr 1998 promovierte Frau Dr. Kramer an der Universität Freiburg mit der Dissertation „Die Güteverhandlung: Prozessuale Schlichtung in Arbeitssachen“. Sie befasste sich wissenschaftlich mit dem Neuen Steuerungsmodell und dessen Auswirkungen auf die richterliche Tätigkeit, der Mediation im Arbeitsrecht sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

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