Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Reutlingen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
26.03.2024 2 Ca 146/23

1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 21.11.2023 wird aufrechterhalten.
2. Die Widerklage wird abgewiesen. 
3. Der Beklagte trägt auch die Kosten des weiteren Rechtsstreits. 
4. Der Streitwert wird auf 19.230,00 EUR festgesetzt. 
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen

20.03.2024 7 Ca 12/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung für das Jahr 2019 in Höhe von 2.243,07 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.02.2023 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung für das Jahr 2020 in Höhe von 2.243,07 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.02.2023 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung für den Zeitraum 01.01.2021 - 15.03.2021 in Höhe von 467,29 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.02.2023 zu zahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Von den Kosten des Rechtssteits trägt der Kläger 61 % und die Beklagte 39 %.
6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.586,23 Euro festgesetzt.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zu gelassen.

14.03.2024 1 Ca 407/23

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht beendet ist, sondern bis zum 30.04.2024 fortbesteht.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.725,19 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.

28.03.2024 1 Ca 341/23

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 13.09.2023 nicht aufgelöst wurde.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.013,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.

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