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Datum: 22.05.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 170/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 45.000 EUR brutto zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Streitwert wird auf 60.000 Euro festgesetzt.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 3/12 Prozent und die Beklagte 9/12 Prozent.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.