Hausverfügung vom 05.05.2020

Datum: 05.05.2020

Gemäß Hausverfügung vom 05.05.2020 besteht im gesamten Öffentlichkeitsbereich des Arbeitsgerichts Reutlingen bis auf Weiteres eine Verpflichtung zur Verwendung eines
Mund-Nasen-Schutzes. In den Sitzungssälen entscheiden die jeweiligen Vorsitzenden über die Verpflichtung zur Verwendung von Masken.
Um Beachtung wird gebeten.

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