Besuch von Verhandlungen

Foto des großen Sitzungssaales des Arbeitsgerichts Reutlingen

Öffentlichkeit der Verhandlung

Die Verhandlungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG ) und können ohne Voranmeldung besucht werden.

Besuchergruppen

Für Besuchergruppen mit mehr als 10 Personen wird aus organisatorischen Gründen eine Voranmeldung erbeten (Frau Jenz: 07121 940-3212 oder poststelle@arbgreutlingen.justiz.bwl.de).

Gruppen mit spezifischen Interessen (z.B. Schulklassen oder Betriebsratsschulungen) kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme bei der Suche nach "interessanten" Verhandlungen geholfen werden. 

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